Werden auch Sie Mitglied!
Drei Möglichkeiten: Vollmitglied, Partner- oder Passivmitglied
Vollmitglied
Direkt über GastroSuisse – mit dem Antragsformular für eine Einzel- oder Gruppenmitgliedschaft werden Sie Vollmitglied auf allen Stufen und können bei Gastrosocial abrechnen.
AHV
Mitglieder des Verbandes GastroSuisse sind verpflichtet, die Versicherungen der 1. Säule bei GastroSocial abzurechnen. Sie können dabei auf eine kompetente Unterstützung durch den Branchenspezialisten zählen und profitieren von zeitsparenden Onlineprodukten (z.B. Lohnprogramm miruSocial), unkomplizierten Abläufen sowie einer hohen Dienstleistungsqualität.
Berufliche Vorsorge
Ergänzend zu den Versicherungen der 1. Säule bietet GastroSocial auch eine berufliche Vorsorge an. Die Vorsorgepläne sind genau auf die Bedürfnisse der Gastronomie- und Hotelleriebranche ausgelegt und erfüllen zum Beispiel sämtliche Vorgaben des L-GAV. Weitere wichtige Vorteile für die angeschlossenen Betriebe sowie für die Versicherten sind die sehr solide Finanzierung sowie die schweizweit tiefsten Verwaltungskosten. Mehr erfahren sie auf www.gastrosocial.ch
Mitgliederbeitrag
Sie zahlen bei uns einen Jahresbeitrag, der sich aus dem Beitrag für den Dachverband sowie den Kantons- und Verbandsbeiträgen (je nach Kanton verschieden) zusammensetzt. Für den Dachverband GastroSuisse gibt es fünf verschiedene Beiträge, je nach AHV-Lohnsumme der einzelnen Mitgliederbetriebe. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne die Kantons- und Verbandsbeiträge bekannt.
Partnermitglied (mit Stimmrecht)
Der Vorstand kann natürliche oder juristische Personen, die eine besondere Beziehung zur Branche oder dem Verband haben, keinen gastgewerblichen Betrieb führen und die Sozialleistungen nicht über Gastrosocial abrechnen, als Partnermitglieder aufnehmen. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Aktivmitglieder, sind aber nicht Mitglieder von Gastrosuisse. Partnermitglieder, die über Gastrosocial abrechnen erhalten eine Ermässigung für die ÜK’s.
Passivmitglied (ohne Stimmrecht)
Als Passivmitglieder können natürliche oder juristische Personen aufgenommen werden, die keinen gastgewerblichen Betrieb führen, Gastro Schaffhausen aber wirtschaftlich oder ideell nahe stehen. Sie sind nicht Mitglieder von Gastrosuisse und bezahlen nur einen kantonalen Beitrag.
Antragsformular:
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